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Veranstaltungsrückblicke
10.10.2024 - Vererben und Verschenken
Der Saal war voll. Brechend voll. Kein Wunder, denn Bertram Schirmer, Neckarsulm, Notar und Beiratsmitglieds des Heilbronner Ortvereins referierte über ein immer junges Thema: Vererben und Verschenken. Die ca. 100 Zuhörer wurden grundlegend über die Möglichkeiten der Weitergabe von Grundbesitz informiert. Grundsatzfragen, wie zu Lebzeiten verschenken oder doch lieber erst mit dem Tode, testamentarisch, vermachen wurden geklärt. Kostenbeispiele für ein Testament gegenüber einem Erbschein zeigten, dass der Erbschein nahezu doppelte Kosten verursacht. Allerdings tragen diese nicht der Erblasser, sondern der bzw. die Bedachten. Viele Punkte sprach Schirmer an. Darunter auch das so wichtige Instrument einer General- und Vorsorgevollmacht. Steuerliche Aspekte fehlten nicht. Alles in allem eine sehr gelungene Veranstaltung, die wegen des großen Andrangs 2025 wiederholt wird. Ca. 70 Absagen musste der Verein erteilen. Der Saal war einfach zu klein.
09.09.2024 - Der Mietspiegel
H&G Heilbronn lud zu einem Vortrag von RA Norbert Slomian über den neuen Mietspiegel der Stadt Heilbronn ein. Der Saal des Heinrich-Frieß-Hauses war bis auf den letzten Platz gefüllt. Gut 100 Interessierte fanden sich ein. Slomian erklärte, wie der Mietspiegel erstellt wurde. Ca. 8.000 Fragebögen wurden verteilt. Davon gab es dann ca. 6.500 Rückläufer – genügend, um den Mietspiegel aufstellen zu können. Werde festgestellt, die Mietspiegelmiete ist höher als die verlangte, warnte der Referent davor, einfach die begehrte Miete einseitig zu erhöhen. Denn beim zweiseitigen Vertrag bedürfte es schon der Zustimmung des Mieters, die im Ernstfall gerichtlich ersetzt werden könne. Ausnahmen zur Erhöhung gemäß Mietspiegel wurden aufgezeigt, so zum Beispiel, wenn die Indexmiete vereinbart worden sei oder bei Staffelmieten. Zum Schluss ging der auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwalt auf die Nachbargemeinden ein, die ebenfalls vom Ortsverein abgedeckt werden. Diese sind, da dort weniger als 100.000 Einwohner registriert sind, zur Erstellung eines Mietspiegels gesetzlich dazu nicht verpflichtet. Der Mietspiegel ist auf der Homepage der Stadt Heilbronn eingestellt und kann von dort abgerufen werden.
13.11.2023 - Der Immobilienverkauf - ein Weg in die Freiheit?
Teilverkauf – lohnt sich das?
Auf diese Frage gab Notar Sebastian Mensch, Ludwigsburg, auf der Informationsveranstaltung des Ortsvereins Heilbronn am 13.11.2023 eine eindeutige Antwort - ja der Teilverkauf rentiere sich in aller Regel für den Aufkäufer, aber nicht für den teilverkaufswilligen Eigentümer. Das Vertragswerk sei äußerst komplex und für Laien nahezu undurchdringbar. Die nach einem Teilverkauf ins Grundbuch aufzunehmenden Belastungen blockierten das Resteigentum für den Verkäufer. Der Teilverkauf entpuppe sich bei näherer Betrachtung als ein teures, umständliches Darlehen, das ein Finanzinvestor ausgebe. Alternativen neben einem Teilverkauf wurden aufgezeigt. Der stellvertretende Vorsitzende Gerhard Schmidberger verwies auf einem kleinen, aktuellen Ratgeber vom Beck-Verlag mit dem Titel „Immobilienverrentung“ von Janine Hardi (ISBN 978-3-406-80760-2, 11,90 EU).
09.11.2023 - Aktuelles von A(brechnung) bis Z(ertifizierter) Verw
Aktuelles von A(brechnung) bis Z(ertifizierter Verwalter)
Die Lähmung verursacht durch die Pandemie lässt nach und es können wieder Präsenzveranstaltungen angeboten werden. H&G Heilbronn setzte seine Informationsreihe am 9.11.2023 mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, RA Norbert Slomian, fort. Im gutgefüllten Saal des Heinrich-Frieß-Hauses, Heilbronn, erläuterte der auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwalt in alphabetischer Reihenfolge Probleme rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch die Anforderungen, die das novellierte GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) setzt, steigen auch die Anforderungen für die Vermieter. Hierüber und vieles andere mehr kam in dem kurzweiligen Vortrag an die Reihe.
05.03.2020 - Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
Haus & Grund Heilbronn hatte vom Amtsgericht Heilbronn den Gerichtsvollzieher Pierre Holzwarth als Vortragenden im Bürgerhaus in Böckingen zu Gast. Holzwarth erklärte, wie man Gerichtsvollzieher wird. Er sei beamtet. Ihm sei ein fester Bezirk zur Vollstreckung zugeteilt. Dieser teile sich auf in einen Stadt- und Landteilbezirk. Die Vollstreckung in Mobilien, also solche Sachen, die dem Schuldner weggenommen werden können, sei nahezu zum Erliegen gekommen. Wer hätte denn schon Interesse im Wege des Pfandverkaufs einen alten Fernseher, dann auch noch ohne jede Gewährleistung, zu erwerben? Niemand. Häufig müsse er aber die Vermögensauskunft den Schuldnern abverlangen. Dies sei früher Richteraufgabe gewesen und hieß weiland Offenbarungseid. Auch zu Zwangsräumungen wusste der staatliche Vollstrecker Interessantes zu berichten.
06.02.2020 - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vor vollem Haus auf Einladung des Ortvereines Heilbronn von Haus&Grund referierte Notarin Anne Tobien über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Für den allen Laien hört sich das alles ähnlich an. Tobien, die vormals staatlich verbeamtete Notarin war und sich jetzt als freie Notarin im Heilbronner Schwabenpark niedergelassen hat, klärte über die Begrifflichkeiten anschaulich und verständlich auf. Sie legte dar, dass eine notarielle Form gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Aber bei der Vollmacht, wobei das Gesetz selbst den Begriff Vorsorgevollmacht selbst nicht kenne, komme man dann schnell an Grenzen im Rechtsverkehr, wenn Beteiligungen an Unternehmen vorhanden sind, oder über Grundstücke verfügt werde soll. Hier hilft nur die notarielle Vollmacht weiter. Und bitte, so der Appell der Expertin an das Publikum im Bürgerhaus, sorgen Sie in guten Zeiten vor. Denkbar schlecht sei, noch kurz vor knapp in die Intensivstation zum Patienten gerufen zu werden, damit dieser noch schnell noch wichtige Regelungen zu protokollieren könne.